Die KI-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung 2024/1689) trat im August 2024 in Kraft und wird größtenteils ab dem 2. August 2026 anwendbar sein. Das bedeutet, dass Organisationen, die in der EU tätig sind oder mit ihr interagieren, in absehbarer Zeit neue Vorschriften für die Entwicklung und Nutzung künstlicher Intelligenz erfüllen müssen. Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Sie verbietet bestimmte schädliche KI-Praktiken vollständig, reguliert „hochriskante“ KI-Systeme streng und verlangt Transparenz von anderen Anwendungen.
Ungeachtet dessen können bei Verstößen empfindliche Bußgelder drohen – bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen. Da ein Großteil der Anforderungen ab August 2026 in Kraft tritt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Unternehmen, tätig zu werden. Ein zentraler Schritt besteht darin, eine solide interne KI-Richtlinie zu etablieren. Dieser Artikel erklärt eingehend, warum eine solche Richtlinie im Kontext der EU-KI-Verordnung unerlässlich ist und welche zentralen Themen sie abdecken sollte, um Risiken zu minimieren und Chancen verantwortungsvoll zu nutzen.
Verständnis der EU-KI-Verordnung
Die EU-KI-Verordnung ist das erste umfassende Gesetz, welches die sichere und ethische Nutzung von KI in der EU gewährleistet. Sie teilt KI-Systeme in Risikokategorien ein:
- Unzulässiges Risiko – KI-Anwendungen, die Sicherheit oder Grundrechte gefährden (z. B. subliminale Manipulation, Benachteiligung vulnerabler Gruppen, Social Scoring, bestimmte Formen polizeilicher Vorhersagen sowie missbräuchliche biometrische Überwachung) sind verboten. Diese Verbote gelten bereits seit dem 2. Februar 2025.
- Hohes Risiko – KI-Systeme mit erheblichen Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Rechte (etwa im Bereich kritischer Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Kreditvergabe, Justiz usw.) zählen als „hochriskant“. Ab dem 2. August 2026 müssen solche Systeme zuvor umfassende Anforderungen erfüllen, darunter Konformitätsprüfungen,...